Im internationalen Kontext existieren bereits von regulatorischer Seite zahlreiche „grüne” Anforderungen an Mietverträge. So ist zum Beispiel in Frankreich ein grüner Anhang zu Gewerbemietverträgen bereits seit 2013 verpflichtend. Die dort geltenden Regelungen sollen unter anderem zu mehr Transparenz hinsichtlich der Verbräuche von Strom, Wärme, Wasser und Abfall führen und halten die Parteien dazu an, gemeinsam einen Verbesserungsplan aufzustellen. Derartige gesetzliche Rahmenbedingungen sind im deutschen Immobilienmarkt bisher nicht geschaffen worden. Eine für Deutschland gültige Definition für grüne Mietverträge war vor diesem Hintergrund das Ziel verschiedener Marktinitiativen im vergangenen Jahrzehnt. Die unten stehende Zusammenfassung des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) beschreibt als Ziel eines grünen Mietvertrages treffend die Synergie aus einer nachhaltigen Nutzung der Immobilie durch den Mieter und einer nachhaltigen Bewirtschaftung durch den Vermieter. Auch andere Länder befassen sich – nicht zuletzt aufgrund des Pariser Klimaschutzabkommens – mit Nachhaltigkeit und Green Leases. Wie der ZIA in Deutschland orientieren sich die nationalen Initiativen an dem international anerkannten „Drei-Säulen-Modell“, bestehend aus Ökonomie, Ökologie und sozialen Aspekten.