Die EU-Taxonomieverordnung ist einer von zehn Maßnahmenpunkten im Rahmen des EU-Aktionsplanes für die Finanzierung von nachhaltigem Wachstum. Der erste Teil der Taxonomie-VO trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Taxonomieverordnung soll als Klassifizierungssystem dienen, das definiert, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Dabei wurden jene Sektoren priorisiert, die für den Großteil aller direkten Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich sind. Dazu gehören: „Forstwirtschaft“, „Tätigkeiten in den Bereichen Umweltschutz und Wiederherstellung“, „Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren“, „Energie“, „Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“, „Verkehr“, „Baugewerbe und Immobilien“, „Information und Kommunikation“ sowie „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“. Es werden einzelne Aktivitäten bewertet, nicht das Unternehmen als Ganzes.
Dafür wurden bisher sechs Umweltziele formuliert, bei denen ein wesentlicher ökologischer Beitrag einer Aktivität geleistet werden kann:
- Klimaschutz,
- Anpassung an den Klimawandel,
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und
- Schutz von Ökosystemen.
Eine Tätigkeit wird nur dann als ökologisch nachhaltig angesehen, wenn sie zu einem der sechs Ziele beiträgt und dabei keines der anderen Ziele schädigt („Do No Significant Harm“-Prinzip). Die Taxonomie gilt grundsätzlich für alle Finanzprodukte, die Anwendung bleibt jedoch freiwillig. Nachhaltige Fonds (nach Art. 8 und 9 der Offenlegungs-VO) werden zukünftig den Anteil von Investitionen ausweisen, welche die Kriterien der Taxonomie einhalten. Fonds, die nicht als nachhaltig gelten, müssen darüber informieren, dass sie nicht im Einklang mit der Taxonomie investieren. Die konkreten technischen Kriterien für die ersten beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ sind ab 2022 in Kraft gesetzt worden; die Kriterien zu den vier weiteren Zielen folgten ab 2023.